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Garagen & Lagerräume in Gramatneusiedl

Garagen und Lagerräume in Niederösterreich in der Nähe von Wien mit guter Verkehrsanbindung. In nur wenigen Minuten zur S1 und A4 nach Wien oder zum Flughafen Wien. Von Wien Hauptbahnhof öffentlich mit der Schnellbahn in 15 Minuten zum Bahnhof Gramatneusiedl und zu Fuß in 5 Minuten zu deinem Lagerraum.

24/7 - Zugang

Zu dem gemieteten Lagerraum oder der Garage hast du rund um die Uhr Zugang

Du hast noch Fragen?

Kontaktiere uns unter folgender E-Mailadresse: office@place4you.info

AKTUELLE VERFÜGBARKEIT AUF ANFRAGE

 

Wärmegedämmte Garage mit Strom

Größe: ca. 32.5 m²
B: 4.75m T: 6.84m H: 3.60m
öldicht
frostfrei
3x 230, 1x 16A, 1x 32A
Jede Garage hat eine seperate Eingangstüre und ein Einfahrtstor.

  • Kaution beträgt 3 Nettomonatsmieten
  • Keine Maklergebühr
  • Keine versteckten, laufenden Zusatzkosten

 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Der Mietvertrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf der Mindestmietdauer von 3 Monaten von dem Mieter mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden (6 Monate Mindestmietdauer inkl. Kündigungszeit).

Von den vorangestellten Regelungen unberührt bleibt die Möglichkeit beider Vertragsteile, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort aufzulösen (Auflösung aus wichtigem Grund). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Umstände und Gründe bekannt werden, die eine mangelnde Vertragstreue des Vertragspartners bewirken oder erkennen lassen und die Erfüllung der Verbindlichkeiten unzumutbar gefährden.

Die Höhe der Miete setzt sich aus dem Mietzins plus 20% USt. sowie den Betriebskosten zusammen.

Der Mietzins ist wertgesichert: Die Wertsicherung erfolgt einmal jährlich nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020)

Dem Vermieter obliegt keine wie immer geartete Obsorge oder Haftung für die in das Mietobjekt eingebrachten Gegenstände/Fahrnisse. Für Beschädigungen oder Diebstahl derselben oder Teilen desselben ist jede wie immer geartete Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

Dem Mieter wird empfohlen eine entsprechende Inhaltsversicherung inkl. Mietsachschäden abzuschließen.

Der Mietgegenstand wird vom Mieter in gutem, brauchbarem Zustand übernommen. Er verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und unter möglichster Schonung der Substanz zu behandeln:

Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten.

Verboten ist:

  • Rauchen, Verwendung von offenem Feuer oder offenem Licht
  • Verursachung von störendem Geruch und Geräuschen
  • Einstellen von Fahrzeugen oder Behältern mit undichtem Tank oder Vergaser oder sonstigen emissionsverursachenden Schäden
  • Lagerung von verderblichen Waren, zB Lebensmitteln
  • Lagerung von Lebewesen
  • Lagerung von brand- oder explosionsgefährlichen Stoffen
  • Lagerung von Waffen jeder Art
  • Lagerung von Chemikalien
  • Lagerung von Stoffen, die dem Suchtmittelgesetz unterliegen
  • Lagerung von giftigen Abfällen, Sondermüll
  • Lagerung von emissionsgeneigten Materialien und Gegenständen
  • Lagerung von Gegenständen, die dazu geeignet sind, dem Betrieb des Vermieters und/oder dem Betriebsgegenstand bzw. anderen Mietobjekten Schaden zuzufügen
  • Grillen sowie Privatveranstaltungen

Als Kaution werden 3 Nettomonatsmieten beim Vermieter hingelegt.Diese wird nach Kündigung und Erhalt der Schlüssel wieder an den Mieter – sofern keine Schäden vorliegen - unverzinst zurückerstattet.

Ja nach einer Terminvereinbarung können die Garagen und Lagerräume besichtigt werden.

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